Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Beauftragen eines weiteren Frachtführers
    Moveras kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
  2. Zusätzliche Leistungen
    Moveras führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss; nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Der Preis für das Einrichten eines Halteverbotes wird zuzüglich dem Angebotsfestpreis berechnet. Der Auftraggeber muss darauf hinweisen, dass eine Halteverbotszone eingerichtet werden muss, andernfalls kann unter Umständen nicht ausgeladen werden.
  3. Mautkosten
    Ab dem 01.10.2015 für 7,5t LKWs werden gesondert berechnet, falls diese anfallen.
  4. Trinkgelder
    Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
  5. Erstattung der Umzugskosten
    Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
  6. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh- Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDVAnlagen  fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
  7. Haftung
    Auf Wunsch kann der Absender eine Transportversicherung mit dem Möbelspediteur abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb von einer Woche nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugsgutes eingereicht werden.
  8. Elektro- und Installationsarbeiten
    Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
  9. Versicherung
    In allen unseren Angeboten ist selbstverständlich die Haftpflichtversicherung/Transportversicherung kostenlos enthalten.
  10. Lagerkosten
    Die Einlagerungskosten sind im Angebot nicht enthalten, es sei denn diese sind als Extra Posten und mit genauen Kosten aufgeführt.
  11. Missverständnisse
    Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
  12. Nachprüfung durch den Absender
    Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
  13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
    Die individuell festgelegte Höhe der Abschlagszahlung ist nach Rechnungserhalt per Überweisung zu entrichten.
  14. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
    Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der § 415 HGB, 346 ff BGB. Desweiteren wird auf den §312g BGB Abs. 2 Nr. 9 verwiesen.
  15. Lagervertrag
    Im Falle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der Lagermiete für zwei Monate die eingelagerten Güter durch den Spediteur verkauft werden. Ansonsten gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
  16. Gerichtsstand
    Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk die sich vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  17. Vereinbarung deutschen Rechts:
    Es gilt deutsches Recht
  18. Abtrage-Weg und Kubikmeter
    Sollte der Abtrage-Weg mehr als 15Meter betragen (vom LKW bis zur Haustür) oder die Anzahl der Kubikmeter höher sein als im Vertrag vereinbart, ist vom Auftraggeber darauf hinzuweisen und dies muss im Vertrag festgehalten werden. Sollte am Tag des Umzuges festgestellt werden, dass die Vertragsbedingungen missachtet wurden, wird der Auftrag nur gegen einen Aufpreis und/oder durch heranziehen von mehr Personal durchgeführt und wir sind nach dem HGB Schadensanspruch berechtigt.